Nutzung Tennis- Beachvolleyfeld

 SPIEL- UND NUTZUNGSORDNUNG

Nichtbeachtung der Spiel- und Nutzungsordnung kann durch Beschluss des Vorstands mit Platzsperren belegt werden. Als Inhaber des Hausrechts kann der Vorstand bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsdisziplin ein Hausverbot aussprechen.

NUTZUNGSBERECHTIGUNG

Nutzungsberechtigt sind nur laut gültigen Belegungsplans ausgewiesene Nutzer bzw. Nutzergruppen. Der Nutzungsplan liegt im Hotel „MONDI-HOLIDAY GENUSS- UND ROMANTIKHOTEL TIROLENSIS“ auf. Die Spielfelder können auch vorab telefonisch (0473 920 901) reserviert werden.

http://www.genusshotel-tirolensis.it


ZWECKBESTIMMUNG

Die Tennis- und Beachanlage ist eine Sportstätte. Sie darf nur zur Ausübung sportlicher Aktivitäten (insbesondere sind dies Tennis und Volleyball) genutzt werden. Eine Nutzung für Feste, Partys oder dergleichen ist untersagt.


NUTZUNGSDAUER

Für den Mietzeitraum erhält der Mieter einen Schlüssel, der es ihm ermöglicht die Spielfelder zu betreten und bei Bedarf die Beleuchtung zu aktivieren. Der Schlüssel liegt in der Rezeption des Hotels „Tirolensis“ auf. Der Schlüssel ist am Ende des Mietzeitraumes wieder zurück zu geben. Für den Schlüssel wird ein gültiges Ausweisdokument als Kaution hinterlegt.


HAFTUNG U. VERSICHERUNG

Die Nutzung der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen von Zutrittsberechtigten, die bei Benutzung der Tennis- oder der Beachanlage entstanden sind. Der Vermieter haftet auch nicht für Beschädigungen an mitgebrachten Gegenständen sowie an der Bekleidung der Zutrittsberechtigten.


ANWEISUNGEN, VERÄNDERUNGEN

Den Anweisungen des vom Sportclub ASC Laugen autorisierten Personals (Sportwart, Trainer, Betreuer) ist Folge zu leisten, sie sind weisungsbefugt. Bei Fragen wenden Sie sich an den Sportplatzverantwortlichen (Christoph Holzner 338 8715886). Veränderungen in oder auf den Sportstätten (z.B. Verstellen der Sitzmöglichkeiten, Verstellen der Tore usw.) dürfen nur mit Zustimmung des vom Sportverein autorisierten Personals vorgenommen werden. Verstoß gegen die Nutzungsordnungen oder wiederrechtliches Betreten der Sportstätte werden mit dem umgehenden Ausschluss vom Sportbetrieb geahndet.


SICHERHEIT / TECHNISCHE DEFEKTE

Der Nutzer hat sich im Voraus von dem funktionsgerechten Zustand der Sportstätte zu überzeugen. Alle Unregelmäßigkeiten bzw. technischen Problemen, die nicht kurzfristig vom Nutzer selbst behoben werden können (z.B. Nachziehen der Linien, Nachspannen der Netze, etc.) sind umgehend den Verantwortlichen des Sportvereins mitzuteilen (Christoph Holzner 338 8715886).


SACHBESCHÄDIGUNG

Es ist strengstens untersagt Einrichtungsgegenstände oder fixe Installationen zu verändern oder anderweitig zu beschädigen! Zuwiderhandlungen werden unter dem Tatbestand der Sachbeschädigung ausnahmslos zur Anzeige gebracht! Sämtliche Personen werden umgehend des Geländes verwiesen!


KINDER

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind nicht nutzungsberechtigt, es sei denn, Absprachen bzw. Nutzungsvereinbarungen mit dem Sportverein sind erfolgt. Eltern sind beim Mitbringen von Kindern für deren Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verantwortlich.


DUSCHE

Mit dem Armband-Chip aktivieren sie Dusche. Dabei leuchtet das rote Licht und ein akustisches Signal betont die Aktivierung der Dusche. Durch das drücken des grünen Kopfs wird die Dusche für rund eine halbe Minute (oder mehr, je nach Höhe des Guthabens) freigeschalten. Achtung: Das Wasser ist kein Trinkwasser.


AUTOS UND FAHRRÄDER

Das Parken und Abstellen von Autos, Motorrollern, Fahrrädern und sonstigen Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Zufahrtsstraße gilt als verkehrsfreie Zone. Das Radfahren auf dem Gelände ist nicht gestattet.


PLATZPFLEGE

a) Tennis:

Nach Beendigung der Nutzung ist zunächst der gesamte Platz mit dem Schleppnetz abzuziehen und die Linien zu fegen. Die Abziehnetze sind in ihren Halterungen aufzuhängen.

b) Beachvolleyballfeld:

Das Volleyballnetz ist nach dem Spiel zu entspannen. Die Anlage ist nach der Benutzung mit den am Platz bereitgestellten Geräten (Rechen, Schaufel) zu ebnen.


ABFALL

Der Verzehr von Getränken insbesondere aus Gläsern und Glasflaschen sowie von Speisen auf der Beachanlage ist untersagt. Die gesamte Anlage ist pfleglich zu behandeln und in einem sauberen, aufgeräumten Zustand zu halten und zu verlassen. Die Spielflächen sind von jeglicher Art von Müll insbesondere von Zigarettenkippen freizuhalten. Der verursachte Müll ist in die Mülltonnen zu entsorgen. Das Entsorgen oder widerrechtliche Abstellen von Haushaltsmüll ist nicht gestattet und wird umgehend zur Anzeige gebracht.


HUNDE

Das Mitführen von Hunden auf und in die Sportstätten ist nicht gestattet (Ausnahme: Blindenhunde).


LÄRM

Die Nutzer der Sportanlagen werden gebeten, unter besonderer Rücksichtnahme der Anwohner und Urlaubsgäste der Pension „Burggräfler“, unnötigen Lärm zu vermeiden. Dies gilt besonders für die Abendstunden ab 21.00 Uhr.


ÖFFNUNGSZEITEN

Montag-Sonntag: 7.00 – 24.00 Uhr


ORDNUNG UND SAUBERKEIT

Alle Mitglieder müssen dazu beitragen, dass das Tennis- und Volleyballfeld, die Außenanlagen und die Zufahrtsstraße in einem werterhaltenden, ordentlichen und sauberen Zustand gehalten werden. Festgestellte Mängel sind von den Clubmitgliedern zu beseitigen oder wenn nicht möglich, umgehend dem Vorstand zu melden.


KOSTEN

Für die Nutzung der Sportanlagen fallen pro Stunde folgende Kosten an:

NUTZUNG VEREINS

MITGLIEDER

NICHT

MITGLIEDER

Tennisplatz-Nutzung 8,00 €/Stunde 16,00 €/Stunde
Tennisplatz-Nutzung mit Licht 10,00 €/Stunde 18,00 €/Stunde
Beachanlage-Nutzung 10,00 €/Stunde 18,00 €/Stunde
Beachanlage -Nutzung mit Licht 12,00 €/Stunde 20,00 €/Stunde
Sportausrüstung (Schläger, Bälle) 5,00 €/Tag 5,00 €/Tag
Nutzung der Außen-Duschanlage 0,50 €/min 0,50 €/min
Saisonskarte Tennisplatz 110 €
Saisonskarte Beachanlage 130 €
Saisonskarte Tennisplatz mit Licht 160 € + 20 € Kaution
Saisonskarte Beachanlage mit Licht 180 € + 20 € Kaution

MITGLIED WERDEN

Besuchen Sie unsere Webseite unter www.laugen.it/mitglied-werden/ und senden Sie uns das angeführte Formular entweder per Post/Mail zu oder geben Sie es bei einer unserer zahlreichen Trainings- oder Spieleinheiten am Sportplatz persönlich ab.

IT 66 G 08273 58980 000300203998

Überweisungsgrund: NACHNAME_VORNAME_MB-Saison_PM

Überweisen Sie den Jahresbeitrag von 15€ auf das Konto des ASC Laugen – Sektion Fußball bei der Raiffeisenkasse Tisens.


MITGLIEDSKARTE

Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Missbrauch führt zum sofortigen Entzug der Karte.


SCHLÜSSELAUSGABE

Der Schlüssel kann 15 Minuten vor dem reservierten Termin abgeholt werden. Nach Ablauf der Zeit werden die ersten 20 Minuten nicht vergütet, bei einer späteren Rückgabe wird eine volle Stunde veranschlagt.


LICHTSTEUERUNG

An der Außenmauer der Sportbar befindet sich ein Schlüsselschalter mit welchem die Fluchtlichtanlage aktiviert werden kann. Mitglieder erhalten für die gesamte Saison einen eigenen Schlüsselschalter. Die Kaution beträgt 20 €. Diese wird nach Ablauf der Saison (15. November) nach Rückgabe des Schlüssels wieder zurückerstattet.

Mit Unterschrift auf das Protokoll der Schlüsselabgabe und insbesondere durch das Betreten des Tennisfeldes und der Beachanlage erkennt der Nutzer die Regelungen dieser Nutzungsordnung an.